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Feme
Am 3. Juni 1982 wurden E. und F. im sogenannten "Lübecker Fememord-Prozeß" zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die beiden Männer am Himmelfahrtstag 1981 den 26jährigen homosexuellen Johannes Bügner aus einem Hamburger Lokal lockten, ihn nach Stemwarde in die Feldmark schleppten und E. ihn dort mit 21 Messerstichen tötete. Täter und Opfer waren Mitglieder der rechtsradikalen ANS des Michael Kühnen.
Wenige Wochen vor der Tat wurde F. vom Hamburger Verfassungsschutz als Mitarbeiter verpflichtet.
Renke Korn hat mit F. in der Haftanstalt Tonbandgespräche geführt und ebenso mit seiner Mutter, mit einem Päderasten, der auch zur ANS gehörte, mit F. befreundet war und wie Bügner auf der "Todesliste" von E. und F. stand, und mit einer Frau, bei der F. vergeblich mütterliche Geborgenheit suchte.
Entstanden ist dabei in der komprimierten Form des Originalton-Hörstücks das Psychogramm eines “Schreibtischtäters", der, unfähig, selbst zu töten, sehr wohl in der Lage war, den Mord einzufädeln, und der sich bis heute für unschuldig hält und vielleicht auch wirklich nicht ahnte, was er mit seiner Scharfmacherei anrichtete.
Foto: Barbara Klemm
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